Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Energetium GmbH
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen(AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Energetium GmbH (nachfolgend "Auftragnehmer") und deren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber"), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
2. Leistungen
(1) Der Auftragnehmer bietet unteranderem folgende Leistungen an:
Energieberatung für Nichtwohngebäude, Erstellung von Energieausweisen, Beratung zu Fördermöglichkeiten, Machbarkeitsstudien und Erstellung von Energiekonzepten, Nachhaltigkeits- und Sanierungskonzepte, Energieaudits, Einführung von Energiemanagementsystemen nach ISO 50001 und ähnliche.
(2) Die konkreten Inhalte und der Umfang der Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot. Der Auftragnehmer schuldet keine Umsetzung baulicher Maßnahmen, sondern liefert Beratungs-, Planungs- oder Konzeptleistungen. Die Umsetzung obliegt dem Auftraggeber oder Dritten.
3. Vertragsabschluss
(1) Ein Vertrag kommt durch Annahme eines schriftlichen oder elektronischen Angebots durch den Auftraggeber oder durch die beidseitige Unterzeichnung eines Vertrages zustande.
(2) Die Darstellung der Leistungen auf der Websitestellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Kontaktaufnahme dar.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach der individuellen Vereinbarung im Angebot bzw. Vertrag. Angegebene Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Vorschüsse oder Abschlagszahlungen zu verlangen. Diese werden im Angebot individuell benannt.
(4) Bei Zahlungsverzug behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahngebühren zu erheben.
5. Nacharbeiten/ Mehraufwand
(1) Notwendige Zusatzarbeiten, die nicht auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen sind, z. B. zusätzliche Besprechungen oder weitere vor Ort Termine (sofern nicht bereits im Angebotspreis inkludiert) werden bei Bedarf gesondert zu einem Stundensatz i.H. v. 150 € zzgl. gesetzlicher MwSt. abgerechnet.
6. Pflichten und Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Leistungserbringung notwendigen Unterlagen, Informationen und Zugänge vollständig, wahrheitsgemäß und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen auf Vollständigkeit oder Richtigkeit zu überprüfen.
(3) Verzögerungen oder Mehraufwände aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung des Auftraggebers gehen zu dessen Lasten. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.
(4) Sollte der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht trotz mehrmaliger schriftlicher Aufforderung durch den Auftragnehmer nicht nachkommen, hat der Auftragnehmer das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
(5) Die Organisation und die Verantwortung aller notwendigen rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für die Durchführung von Begehungen liegt in der ausschließlichen Verantwortung des Auftraggebers.
(6) Zwischen den Parteien wird ausdrücklich klargestellt, dass den Auftragnehmer im Bereich aller Flächen desvertragsgegenständlichen Objektes (Innen- und Außenflächen) keine eigenen Verkehrssicherungspflichten treffen.(7) Zudem ist die in diesem Vertrag geregelte Haftung des Auftragnehmers insoweit ausgeschlossen, als dem Auftraggeber ein Schaden durch die Verletzung seiner eigenen Mitwirkungspflicht entstanden ist.
7. Kommunikation
(1) Die Parteien vereinbaren, sämtliche Kommunikation (z.B. Versand von Dokumenten, Ausarbeitungen, Energieberichten, Protokollen, Energieabrechnungen und Lastgangdaten, Kündigung sowie die Rechnungsstellung) ausschließlich elektronisch vorzunehmen. Sie werden sich hierzu eine E-Mail-Adresse zur Verfügung stellen und diese E-Mail-Adresse bei Bedarf rechtzeitig aktualisieren.
8. Termine, Vertragsdauer und Kündigung
(1) Zwischen den Parteien wird klargestellt, dass etwaige genannte oder vereinbarte Termine betreffend die zu erbringenden Leistungen keine vertraglich vereinbarten Fixtermine sind.
(2) Verträge enden mit der vollständigen Leistungserbringung.
(3) Eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
9. Gewährleistung
(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nachdem anerkannten Stand der Technik und unter Berücksichtigung der einschlägigen Normen und Vorschriften.
(2) Mängel an der Leistung sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer ist zur Nacherfüllung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.
(3) Bei Dienstleistungen ist der Auftragnehmer nicht zur Herbeiführung eines konkreten wirtschaftlichen Erfolgs verpflichtet.
10. Grundlagen für Konzepte und Beratungsleistungen
(1) Im Rahmen seiner Dienstleistung erstellt der Auftragnehmer Wirtschaftlichkeitsberechnungen und lässt Prognosen zu Energiepreisentwicklungen in die Berechnungen einfließen. Hierbei handelt es sich um Annahmen und Abschätzungen. Der Auftragnehmer kann nicht gewährleisten, dass die Berechnungen und Prognosen in der Zukunft eintreten werden und übernimmt dementsprechend keine Haftung für die Richtigkeit der Ergebnisse.
11. Abgrenzung zu Architekten-/ Ingenieur-/Planungsleistungen
(1) Konzeptskizzen, Zeichnungen und sonstigen Angaben sind keine Ausführungs- oder Werk- oder Detailplanung und dürfen als Ersatz für solche auch nicht verwendet werden. Des Weiteren stellen sämtliche Dokumente und deren Inhalt keinerlei Planungen dar, die als unmittelbare Grundlage für die Umsetzung von baulichen Maßnahmen verwendet werden können und dürfen.
(2) Die erbrachten Leistungen des Auftragnehmers dienen nicht als oder für eine architekten-/ingenieur-vertragliche Planungsgrundlage.
(3) Die entsprechenden Angaben, Inhalte und Skizzenbeziehen sich überdies ausschließlich auf energetische Aspekte und müssen im Rahmen der hiervon unabhängig zu erfolgenden Planung geprüft, angepasst, konkretisiert und implementiert werden.
(4) Des Weiteren dienen die Angaben zu Baumaßnahmen nicht als vorvertragliche oder vertragliche Kostenschätzung, Kostenanschlag, Kostenberechnung oder Kostenfeststellung. Eine solche hat der Auftraggeber bei Bedarf entweder durch einen Architekten, Ingenieur oder geeigneten Sachverständigen einzuholen. Die Parteien kommen insofern klarstellend überein, dass eine Haftung durch den Auftragnehmer für etwaige Baukostenüberschreitungen nicht besteht und auch nicht begründet werden kann.
(5) Sämtliche Angaben bezüglich der Erhebung desbaulichen Ist-Zustandes beziehen sich lediglich auf energetische Aspekte und dienen nicht der Erfassung oder Prüfung von Baumängeln.
(6) Sämtliche Angaben im Hinblick auf Maßnahmen am Gebäude erfolgen ohne Prüfung einer etwaigen Genehmigungspflicht. Eine solche gehört ausdrücklich nicht zur vertraglich vereinbarten Leistung. Die baulichen Maßnahmen müssen vor deren Umsetzung auf eine etwaige bauordnungsrechtliche oder denkmalschutzrechtliche Genehmigungspflicht, gleich ob als isolierte alleinstehende Maßnahme oder in Kombination mit weiteren Baumaßnahmen, überprüft werden; gegebenenfalls ist im Falle der Baugenehmigungspflicht vor Umsetzung ein entsprechender Bauantrag durch eine bauvorlageberechtigte Person(zum Beispiel Architekt) zu stellen.
(7) Durch den Auftragnehmer wird keine Bau- und/oder Objektüberwachung geschuldet und/oder erbracht. Mithin gehört die Prüfung der ausgeführten Leistungen im Zusammenhang mit der Energieberatung auf Mängelfreiheit und das Feststellen etwaiger Mängel im Zuge der Ausführung nicht zur geschuldeten Leistung. Die Parteien kommen insofern ausdrücklich überein, dass eine Haftung durch den Auftragnehmer aufgrund von etwaigen Ausführungsmängeln im Rahmen der Bauleistungen im Zusammenhang mit der Leistung nicht besteht und auch nicht begründet werden kann.
12. Ausschluss Rechts-, und Steuer- und Finanzberatung
(1) Der Auftragnehmer gibt lediglich Hinweise zu rechtlichen oder steuerlichen Themen. Der Auftragnehmer führt im Rahmen der Leistungen keinerlei Rechts- oder Steuerberatung durch. Eventuell erforderliche Rechts- oder Steuerberatung holt der Auftraggeber nach eigenem Ermessen bei den zur Rechts- oder Steuerberatung befugten Personen ein.
(2) Der Auftragnehmer ist kein Fördermittelbeschaffer. Insofern übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für die rechtzeitige Beantragung von Fördermitteln, für die ausreichende Bemessung von Fördermitteln, für Termine oder Fristen die Fördermittelgeber vorgeben oder für das Versagen von Fördermitteln, z.B. aufgrund eines Förderstopps oder nicht ausreichender Haushaltsmittel des Fördergebers.
(3) Der Vergütungsanspruch für die zu erbringenden Leistungen des Auftragnehmers besteht unabhängig von der Gewährung einer Förderung oder sonstiger beabsichtigter vermögensbezogener Vorteile im Zusammenhang mit der Leistung.
13. Haftung
(1) Die Parteien haften bei der Erbringung ihrer vertraglichen Leistungen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei einfach fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften die Parteien nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die jeweilige Partei regelmäßig vertraut oder vertrauen darf.
(2) Darüber hinaus ist die Haftung beider Parteien für einfach fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgeschlossen.
(3) Die Haftung beschränkt sich auf die in der Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers maximal versicherten Summen. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch gegenüber Dritten. Zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche hat der Auftragnehmer eine Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen abgeschlossen: 3.000.000 EUR für Personenschäden 500.000 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden).
(4) Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Dreifache dieser Versicherungssummen.
(5) Ein Versicherungsnachweis wird auf Wunsch nach Beauftragung nachgereicht.
14. Urheberrecht
(1) Der Auftragnehmer behält alle Rechte an den von ihm erbrachten Leistungen, Analysen, Konzepten, Texten, Diagrammen, Zeichnungen und Berechnungen.
(2) Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur internen Verwendung für den vertraglich vereinbarten Zweck. Jegliche Weitergabe, Vervielfältigung oder Veröffentlichung ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers zulässig.
(3) Bei Beauftragung zur Erstellung von Präsentationen oder Unterlagen für Dritte bleibt der Auftragnehmer Urheber und ist, sofern nichts anderes vereinbart, namentlich zu nennen.
15. Datenschutz
(1) Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze. Nähere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung einsehbar auf der Internetseite des Auftragnehmers.
16. Referenznennung
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Projektanonymisiert oder mit Zustimmung namentlich als Referenz zu benennen und für eigene Marketingzwecke zu nutzen, sofern dem nicht ausdrücklich schriftlich widersprochen wurde.
17. Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungenunberührt.
(2) Vertragsergänzungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide Vertragspartner.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
Stand: August 2025